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Vorarlberger G'schicht
Selbständiger Staat
Ein neuer Staat
Die Bemühungen Kaiser Karls um eine Umformung der Monarchie in einen
Bundesstaat lösten sich in nichts auf. Stattdessen wurde die Repubilk
Deutsch-Österreich ausgerufen. Die Vorarlberger Landesversammlung rief am 3.
November 1918 die Selbständigkeit Vorarlbergs aus. Mit der Einrichtung einer
eigenen Landesregierung war Vorarlberg jetzt auch verwaltungsmäßig
vollständig von Tirol getrennt. Am 12. November erklärte das Land den Beitritt
zur neuen österreichischen Republik. Am 30. November erklärte die
"Landesrat" genannte Landesregierung, das Land Vorarlberg habe die
Staatsgewalt in Vorarlberg übernommen. Der 3. Dezember 1918 gab dem Land sein
heutiges Wappen. Mit der Herausgabe am 26. März 1919 erhielt Vorarlberg seine
neue Landesverfassung.
Österreichisch? Schweizerisch? Deutsch?
Mit dem Zusammenbruch Österreich-Ungarns stellte sich auch die Frage nach der
Zugehörigkeit Vorarlbergs. Das Land hatte von Anfang an betont, seine
Zugehörigkeit zu Deutsch-Österreich sei provisorischer Natur. Wie in anderen
Teilen Österreichs glaubten auch hier die wenigsten an dessen Lebensfähigkeit.
Anders als jenseits des Arlbergs tendierte man hier aber nicht zum Deutschen
Reich, sondern zur Schweiz: Eine private Unterschriftensammlung ergab eine
70-prozentige Zustimmung zu einem solchen Schritt.
Liebäugeln mit der Schweiz
Auch Landesregierung und Landtag beschäftigten sich mit der Frage, wollten sich
aber alle Optionen offen lassen und nach allen Seiten verhandlungsbereit sein.
Sowohl eine Zugehörigkeit zu Österreich als auch zur Schweiz oder zu
Deutschland (gegebenenfalls etwa als Teil einer neuen Region
Württemberg-Schwaben oder Bayerns) standen zur Diskussion. Schließlich wurde
am 11.5.1919 eine Volksabstimmung durchgeführt, in der sich knapp 81 Prozent
dafür aussprachen, mit der Schweiz in Verhandlungen über die
Beitrittsbedingungen zu treten. Nach Vorliegen des Verhandlungsergebnisses
sollte eine weitere Volksabstimmung darüber entscheiden, ob Vorarlberg
tatsächlich Teil der Eidgenosschenschaft werden wolle. Doch dazu kam es nicht
mehr. Der Vertrag von Saint-Germain und die österreichische Bundesverfassung
1920 fixierten das Staatsgebiet. Vorarlberg legte zwar nach wie vor Wert auf die
Feststellung seiner provisorischen Zugehörigkeit zu Österreich, verfolgte aber
bald eine Politik der Autonomie innerhalb Österreichs.
Selbständiger Staat und Bundesland
Nachdem sich Österreich eine Bundesverfassung gegeben hatte und nun klar war,
wie der neue Staat aufgebaut war, arbeitete Vorarlberg in Abstimmung mit der
Bundesverfassung eine neue Landesverfassung für sich aus. Sein
Selbstverständnis drückte sich im ersten Artikel deutlich aus: "Art. 1.
(1) Vorarlberg ist ein selbständiges Bundesland der demokratischen Republik
Österreich. (2) Als selbständiger Staat übt Vorarlberg alle Hoheitsrechte
aus, die nicht ausdrücklich dem Bunde übertragen sind oder übertragen
werden." In der Debatte wurde unter anderem das Wort "Staat"
kritisiert; es sei für ein so kleines Land wohl überdimensioniert. Dem
entgegneten die Befürworter, es komme nicht auf die Größe an. Außerdem
bestehe ein Bundesstaat staatsrechtlich aus selbständigen (Teil-)Staaten. Die
Mehrheit schloss sich dem an, sodass sich Vorarlberg - bis heute - als
selbständiger Staat bezeichnet. Am 27. März 1923 wurde die Verfassung vom
Landtag beschlossen Am 30. Juli 1923 wurde sie nach diversen Einwänden der
Bundesregierung erneut vom Landtag beschlossen, am 6. August 1923 bestätigte
die Bundesregierung den Beschluss telegrafisch, und am 18. August 1923 konnte
die erste Verfassung des Bundeslandes Vorarlberg herausgegeben werden.
Zu Hause in Österreich und Europa
Seither ist Vorarlberg ein fester und selbstbewusster Bestandteil Österreichs
geworden und hat mit ihm alle Höhen und Tiefen des 20. Jahrhunderts erlebt. In
dessen zweiter Hälfte konnte sich Vorarlberg frei entfalten und erlebte einen
starken wirtschaftlichen Aufschwung. Zur selbständigen Wahrnehmung seiner
Interessen zählt auch sein internationales Engagement, etwa in der ArgeAlp oder
in der Bodensee-Region.
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